
Sicherheit geht vor !
am 22. April haben mehrere Kolleginnen aus unserem Kita-Verbund an einer intensiven Brandschutzschulung teilgenommen. Den ganzen Vormittag über ging es um wichtige Grundlagen und praktische Übungen rund um den Ernstfall.Dabei wurde nicht nur der richtige Umgang mit dem Feuerlöscher trainiert, sondern auch besprochen, worauf es im Kindergartenalltag besonders ankommt, um die Sicherheit unserer Kinder jederzeit zu gewährleisten. Ein wertvoller Vormittag mit vielen wichtigen Erkenntnissen – für noch mehr Sicherheit in unseren Einrichtungen!

Seit Januar 2025 ist ein neu gewählter Kita-Ausschuss für die Belange der 5 Kitas im Verbund zuständig: Frau Trinkgeld, Herr Schmid, Herr Winklmeier und Dr. Andrea Kuffner als Kita-Verbundspflegerin. Ein herzliches Vergelt's Gott für ihr Engagement!
Unser Kita-Verbund
• bündelt Stärken
• realisiert Projekte
• schont Ressourcen
• optimiert Arbeitsabläufe
Unsere Logos
Da wir ein Kita-Verbund sind, wollen wir das auch nach außen zeigen. Deshalb ist das Verbundslogo ein Symbol, das für die Verbundenheit der 5 Kindertageseinrichtungen steht.
Jede Einrichtung hat dann ein ähnlich gestaltetes Logo, das Symbole der oder des jeweiligen Heiligen und Symbole aus den bisherigen Logos aufgreift.
So ist jede Kita weiterhin individuell aber mit den anderen im Verbund.
Organisation des Kita-Verbunds
- Träger ist die Kirchenstiftung St. Franziskus Neufahrn.
- Verwaltungsleitung für die Kindertageseinrichtungen ist Frau Christine Muschalla; die finanziellen, personellen und strukturellen Entscheidungen trifft sie zusammen mit dem
- Kita-Auschuss, bestehend aus je einem Mitglied der beteiligten Pfarreien: Frau Anna-Maria Trinkgeld, Herrn Fabian Winkelmeier, Herrn Christian Schmid und der Verbunds-Pflegerin Frau Dr. Andrea Kufner
- Die seelsorgerliche Begleitung erfolgt durch das pastorale Team der jeweiligen Ortskirchenstiftung
- Erste Anlaufstelle in allen Fragen zur Betreuung ihres Kindes ist für alle Eltern die jeweilige Einrichtungsleitung mit ihren Mitarbeiter_innen vor Ort.
- Aufsichtsfunktion hat das jeweilige Landratsamt und das Erzbischöfliche Ordinariat München




